Familie
Partnerzuschlag ab 2028: Wen betrifft die Familienversicherung?
Erklärung zum Partnerzuschlag ab 2028 in der beitragsfreien Familienversicherung inklusive Ausnahmen und Rechner.
Kurzantwort
Ab 2028 kann für beitragsfrei mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner:innen ein Zuschlag anfallen. Ausnahmen gelten unter anderem bei kleinen Kindern, Pflege, voller Erwerbsminderung und Regelaltersgrenze.
Persönliche Mehrkosten berechnenWann der Zuschlag relevant wird
Der Zuschlag betrifft Konstellationen, in denen ein Partner beitragsfrei mitversichert ist und kein eigenes relevantes Einkommen hat. ReformKlar rechnet ihn getrennt aus, weil er erst ab 2028 startet.
Wichtige Ausnahmen
Ausgenommen sein können unter anderem Personen, die ein Kind betreuen, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegen, Pflegezeit nutzen, voll erwerbsgemindert sind oder die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Häufige Fragen
Gilt der Partnerzuschlag schon 2027?
Nein. Nach aktuellem Reformstand startet der Partnerzuschlag ab 2028.
Entfällt der Zuschlag bei eigenem Einkommen?
Wenn der Partner oder die Partnerin nicht mehr beitragsfrei mitversichert ist, entfällt diese Zuschlagslogik. Die konkrete Einordnung prüft die Krankenkasse.