So rechnet ReformKlar
Der Rechner schätzt ausschließlich die zusätzlichen persönlichen Kosten, die sich aus den ab 2027 und 2028 geltenden Änderungen ergeben. Er zeigt nicht Ihren gesamten Krankenversicherungsbeitrag. Stand der Methodik: 13. Juli 2026.
Verantwortlich für Inhalt und Methodik ist Jakob Dickhardt. Eine unabhängige fachliche Prüfung ist vor der öffentlichen Bewerbung der Seite vorgesehen.
Für wen die Schätzung gedacht ist
Die Beitragsrechnung ist derzeit auf gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnitten. Für Selbstständige, Rentner, Studierende, Beamte und besondere Beschäftigungsformen können andere Regeln gelten. Privatversicherte erhalten deshalb bewusst keinen pauschalen Eurobetrag.
Zuzahlungen
Für Medikamente und Heilmittel verwendet der Rechner den Mittelwert der jeweiligen gesetzlichen Spanne. Krankenhauszuzahlungen werden für höchstens 28 Tage berücksichtigt. Anschließend wird die geschätzte Belastungsgrenze angewendet. Individuelle Medikamentenpreise und bereits geleistete Zahlungen kennt der Rechner nicht.
Beiträge und Familienversicherung
Beim höheren Kassenbeitrag wird der Arbeitnehmeranteil auf den durch die Reform zusätzlich beitragspflichtigen Einkommensanteil berechnet. Der Partnerzuschlag wird getrennt ab 2028 ausgewiesen und nur angesetzt, wenn nach den Angaben keine gesetzliche Ausnahme greift.
Für die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze nutzt ReformKlar bis zur amtlichen Festsetzung der Rechengrößen 2027 die bekannten Werte für 2026 als vorläufige Basis. Die Reform sieht zusätzlich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro pro Jahr vor.
Zahnersatz und Rundung
Der Zahnersatzbetrag ist eine Beispielrechnung für eine Regelversorgung, keine Kostenzusage. Tatsächliche Kosten ergeben sich erst aus dem Heil- und Kostenplan. Intern wird mit Centbeträgen gerechnet; die Anzeige wird zur besseren Lesbarkeit gerundet.
Quellen, Aktualisierung und Grenzen
Verwendet werden vorrangig Dokumente des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundestags und geltende Gesetzestexte. Jede Formel verlinkt ihre Quelle. Änderungen werden in den zentralen Rechendaten eingepflegt und automatisiert auf Konsistenz geprüft.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Bei Grenzfällen ist die Auskunft der eigenen Krankenkasse maßgeblich.